Hier finden Sie die Ergebnisse der Kommunalwahl 2026 in Seeon-Seebruck.
Kommunalwahl 2026
Amtliche Bekanntmachungen
Grundsteuerfestsetzung
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes kann die Grundsteuer für diejenigen Steuerpflichtigen, die die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, anstatt durch individuellen Bescheid durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für diese Steuerpflichtigen treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre. Die Gemeinde Seeon-Seebruck macht hinsichtlich der Grundsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2026 von dieser Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung Gebrauch und setzt hiermit – vorbehaltlich der Erteilung eines schriftlichen Grundsteuermessbescheides oder Grundsteuerbescheides 2026 in individuellen Fällen – die Grundsteuer für das Jahr 2026 in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest.
Diejenigen Grundsteuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2026 erhalten, haben im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer zu entrichten, wie sie zuletzt für das Jahr 2025
festgesetzt wurde. Auf den Inhalt der zuletzt ergangenen schriftlichen Grundsteuerbescheide wird ausdrücklich verwiesen. Die Grundsteuer wird in 4 Raten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026, die Halbjahresbeträge (bis 30 €) am 15.02. und am 15.08.2026 und die Jahresbeträge (bis 15 €) am 15.08.2026 fällig. Für diejenigen Steuerzahler, die von der Möglichkeit des § 28 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 01.07.2026 fällig.
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Grundsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2026.