Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Grundsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2024.
Ab dem Jahr 2025 wird für alle die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Dies gilt für alle bebauten Grundstücke und für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Notwendig wurde die Änderung durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Bewertung nach dem bisherigen System verfassungswidrig war. In Bayern wurden alle Grundstückseigentümer vom Finanzamt aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Maßgebend sind für die Erklärung die Eigentumsverhältnisse zum 1. Januar 2022. Nach diesem Zeitpunkt eingetretene Änderungen der Eigentümer sind direkt an das Finanzamt zu melden.
Falls die Grundsteuererklärung zum 1. Januar 2022 noch nicht beim Finanzamt eingereicht wurde, muss dies umgehend nachgeholt werden. Das Finanzamt hat bereits hierfür Mahnungen an die
betroffenen Eigentümer versendet. Falls keine Erklärung abgegeben wird, nimmt das Finanzamt eine Schätzung vor. Diese Schätzung ersetzt aber nicht die Abgabe der Erklärung. Allen, welche die Grundsteuererklärung ordnungsgemäß abgegeben haben, wurde bereits vom Finanzamt eine Berechnung des Äquivalenzbetrages und eine Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag
zugeschickt. Bitte prüfen Sie diese Berechnungen mit den von Ihnen vorgelegten Daten. Falls hier Unstimmigkeiten sind, wenden Sie sich direkt an das Finanzamt Traunstein. Diese neuen Berechnungen stellen die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ab 2025 dar. Der ermittelte Grundsteuermessbetrag wird mit dem Grundsteuerhebesatz multipliziert. Der so ermittelte Grundsteuerbetrag ist dann zu zahlen. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst.