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Personalausweis

Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen. Die Beantragung eines Personalausweises kann nur persönlich erfolgen. Der Antrag ist grundsätzlich bei der Hauptwohnsitzbehörde zu stellen.

Zur Beantragung eines Personalausweises bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
♦ bisherigen Personalausweis
♦ biometrisches Passbild (können auch bei uns im Rathaus angefertigt werden; Gebühr für 4 Passbilder beträgt 10 Euro)
♦ Geburts- oder Eheurkunde (wird nur benötigt, wenn bisher noch kein Dokument von unserer Behörde ausgestellt wurde)

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt:
⇒ bei Antragstellern unter 24 Jahren: 22,80 Euro
⇒ bei Antragstellern über 24 Jahren: 37,00 Euro

Die Gültigkeit beträgt:
⇒ 6 Jahre bei Antragstellern unter 24 Jahre
⇒ 10 Jahre bei Antragstellern über 24 Jahre

Abholungsvollmacht:
Hier erhalten Sie die Vollmacht zur Abholung des Personalausweises. Diese muss vollständig ausgefüllt zusammen mit dem bisherigen Personalausweis vom Antragsteller mitgebracht werden.
ACHTUNG: Es können nur vollständig ausgefüllte Vollmachten angenommen werden!!

Hinweis bei Antragstellern unter 16 Jahren:
Bei der Beantragung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr ist zusätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten notwendig. Bitte füllen Sie die Zustimmungserklärung vollständig aus. Zur Antragstellung muss das Kind persönlich, zusammen mit einem Elternteil in der Gemeinde vorsprechen.

Bitte beachten: Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen.


Vorläufiger Personalausweis

In dringenden Fällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
♦ bisherigen Personalausweis
♦ biometrisches Passbild (können auch bei uns im Rathaus angefertigt werden; Gebühr für 4 Passbilder beträgt 10 Euro)
♦ Geburts- oder Eheurkunde (wird nur benötigt, wenn bisher noch kein Dokument von unserer Behörde ausgestellt wurde)

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt:
10,00 Euro

Die Gültigkeit beträgt:
maximal drei Monate

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist nur in Verbindung mit der gleichzeitigen Beantragung eines endgültigen Personalausweises möglich.

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen eines jeden Landes. Es werden nicht in allen Ländern vorläufige Dokumente anerkannt. Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes können Sie alle Informationen zur Einreise nachlesen.

Reisepass

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass (oder Personalausweis) zu besitzen. Die Beantragung eines Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Ab dem 6. Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke des Antragstellers gespeichert. Der Antrag ist grundsätzlich bei der Hauptwohnsitzbehörde zu stellen.
 

Zur Beantragung eines Reisepasses bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
bisherigen Reisepass
 biometrisches Passbild (können auch bei uns im Rathaus angefertigt werden; Gebühr für 4 Passbilder beträgt 10 Euro)
 Geburts- oder Eheurkunde (wird nur benötigt, wenn bisher noch kein Dokument von unserer Behörde ausgestellt wurde)

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt:
⇒ bei Antragstellern unter 24 Jahren: 37,50 Euro
⇒ bei Antragstellern über 24 Jahren: 70,00 Euro

Die Gültigkeit beträgt:
⇒ 6 Jahre bei Antragstellern unter 24 Jahren
⇒ 10 Jahre bei Antragstellern über 24 Jahren

Express-Bestellung:
In dringenden Angelegenheiten besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Express-Verfahren zu bestellen. Die Bearbeitungszeit beträgt ungefähr drei Arbeitstage. Die Gebühr erhöht sich um 32,00 Euro für die Express-Bestellung.

Hier erhalten Sie die Vollmacht zur Abholung des Reisepasses. Diese muss vollständig ausgefüllt zusammen mit dem bisherigen Reisepass vom Antragsteller mitgebracht werden.
ACHTUNG: Es können nur vollständig ausgefüllte Vollmachten angenommen werden!!

Hinweis bei Antragstellern unter 18 Jahren:
Bei der Beantragung eines Reisepasses vor dem 18. Lebensjahr ist zusätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten notwendig. Bitte füllen Sie die Zustimmungserklärung vollständig aus. Zur Antragstellung muss das Kind persönlich, zusammen mit einem Elternteil in der Gemeinde vorsprechen.

Bitte beachten: Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen.

 


Vorläufiger Reisepass

In dringenden Fällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass kann nur ausgestellt werden, wenn die Beantragung eines regulären Reisepasses nicht mehr möglich ist.

Zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
bisherigen Reisepass
biometrisches Passbild (können auch bei uns im Rathaus angefertigt werden; Gebühr für 4 Passbilder beträgt 10 Euro)
Geburts- oder Eheurkunde (wird nur benötigt, wenn bisher noch kein Dokument von unserer Behörde ausgestellt wurde)

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt:
26,00 Euro

Die Gültigkeit beträgt:
1 Jahr

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Es werden nicht in allen Ländern vorläufige Dokumente anerkannt. Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes können Sie alle Informationen zur Einreise nachlesen.

Auf einen Blick: Was muss ich mitbringen?

♦ aktuellen Ausweis/Reisepass

♦ neue Passbilder (nicht älter als 6 Monate) Achtung: Mit unserem neuen Passbildautomat im Eingangsbereich des Rathauses können Sie zu jeder Zeit neue Passbilder erstellen.

♦ bei Kindern mit gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung beider Elternteile

♦ jeweilige Gebühr

 

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Kontaktdaten

Adresse
Einwohnermeldeamt
Telefon
+49 8667 888540
E-Mail
ewo@seeon-seebruck.de