Meldung Viehbestand
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Im gesamten Gemeindegebiet wachsen viele Bäume, Sträucher und Hecken über die Zäune bzw. in Gehsteige und Straßen (auch Feldwege) hinein oder verdecken Verkehrszeichen und Sichtdreiecke.

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Kindern und älteren Mitbürgern, die besonders gefährdet sind, weiterhin zu gewährleisten, sind sämtliche überhängende Äste, überwuchernde Sträucher sowie Hecken umgehend auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, damit die Straßen- und Gehwegbereiche wieder frei benutzbar sind und der Winterdienst nicht beeinträchtigt ist. Insbesondere Sichtdreiecke und Verkehrszeichen müssen freigeschnitten werden. 
Bitte bedenken Sie, dass bei Unfällen und Sachbeschädigungen der Grundstückeigentümer für Schäden haftbar gemacht werden kann.

Wir verweisen besonders auf die Einhaltung der Mindest-Lichtraumprofile, welche in den einschlägigen Vorschriften wie folgt geregelt sind.

a) Lichtraum bei Straßen:

Breite = Straßenbreite zuzüglich je Straßenseite 0,5 m 
Höhe = 4,5 m über Straßenoberkante

b) Lichtraum beim Gehweg:

Breite = Gehweg zuzüglich 0,25 m 
Höhe = 2,5 m über Gehwegoberkante 

Um eine ordentliche Durchführung des Winterdienstes gewährleisten zu können, bitten wir deshalb alle Grundstückseigentümer zu prüfen, ob Hecken bzw. Äste zurückgeschnitten werden müssen und diese Arbeiten dann umgehend zu erledigen.