Wasserablese

Informationen zur Plakatierung

Die zur Kommunalwahl zugelassenen Parteien können ihre Wahlplakate im Gemeindegebiet Seeon-Seebruck an folgenden Standorten aufhängen: 

Seebruck: 

Traunsteiner Straße / Abzweigung Haushoferstraße

Rosenheimer Straße / Abzweigung nach Obing

Ludwig-Thoma-Straße / Abzweigung Pullacher Straße

 

Seeon:

Ortsmitte – Abzweigung Altenmarkter Straße / Abt-Dullinger-Weg

Strandbad

Kreisverkehr

 

Truchtlaching:

Ortseingang - von Altenmarkt kommend

Ortseingang - von Seeon kommend

Ortseingang - von Seebruck kommend

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der abgestuften Chancengleichheit darf nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts auch für die kleinste Partei eine wirksame Wahlwerbung nicht ausgeschlossen werden, weshalb grundsätzlich für jede Partei eine Plakatierungsmöglichkeit gegeben ist. Aus diesem Grund erhalten die Parteien nachfolgende Werbeaufteilung:

Für die Gemeindewahlen werden 16 Plätze je Plakattafel zur Verfügung gestellt, die nach den aktuellen Sitzen im Gemeinderat verteilt werden.

 

Plakatierung je Plakattafel:

CSU: 5 Plakate

Freie Wählergemeinschaft Seeon: 3 Plakate

Bündnis 90/Die Grünen: 3 Plakate

Parteifreie Wählerschaft Truchtlaching: 3 Plakate

Unabhängige Bürger Seebruck: 2 Plakate

Für die Kreiswahlen werden 8 Plätze je Plakattafel zur Verfügung gestellt. Nach aktuellem Stand steht je Ortsteil folgende Anzahl zur Verfügung:

 

Plakatierung je Ortsteil: 
CSU: 2 Plakate

Freie Wähler: 2 Plakate

AFD: 2 Plakate

Bündnis 90/Die Grünen: 2 Plakate

SPD: 2 Plakate

Bayernpartei/Chiemgau-Ruperti-Liste e. V.: 2 Plakate

Junge Liste im Landkreis Traunstein e. V.: 2 Plakate

ÖDP: 2 Plakate

Die Linke: 2 Plakate

 

Sollten Plakate unrechtmäßig aufgehängt werden, erfolgt eine einmalige Aufforderung an die Partei, diese zu entfernen. Erfolgt keine zeitnahe Beseitigung, werden die Plakate durch den Bauhof entfernt und die Arbeit der jeweiligen Partei in Rechnung gestellt.