Wasserablese
Kommunalwahl 2026
Informationen zur Plakatierung
Die zur Kommunalwahl zugelassenen Parteien können ihre Wahlplakate im Gemeindegebiet Seeon-Seebruck an folgenden Standorten aufhängen:
Seebruck:
Traunsteiner Straße / Abzweigung Haushoferstraße
Rosenheimer Straße / Abzweigung nach Obing
Ludwig-Thoma-Straße / Abzweigung Pullacher Straße
Seeon:
Ortsmitte – Abzweigung Altenmarkter Straße / Abt-Dullinger-Weg
Strandbad
Kreisverkehr
Truchtlaching:
Ortseingang - von Altenmarkt kommend
Ortseingang - von Seeon kommend
Ortseingang - von Seebruck kommend
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der abgestuften Chancengleichheit darf nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts auch für die kleinste Partei eine wirksame Wahlwerbung nicht ausgeschlossen werden, weshalb grundsätzlich für jede Partei eine Plakatierungsmöglichkeit gegeben ist. Aus diesem Grund erhalten die Parteien nachfolgende Werbeaufteilung:
Für die Gemeindewahlen werden 16 Plätze je Plakattafel zur Verfügung gestellt, die nach den aktuellen Sitzen im Gemeinderat verteilt werden.
Plakatierung je Plakattafel:
CSU: 5 Plakate
Freie Wählergemeinschaft Seeon: 3 Plakate
Bündnis 90/Die Grünen: 3 Plakate
Parteifreie Wählerschaft Truchtlaching: 3 Plakate
Unabhängige Bürger Seebruck: 2 Plakate
Für die Kreiswahlen werden 8 Plätze je Plakattafel zur Verfügung gestellt. Nach aktuellem Stand steht je Ortsteil folgende Anzahl zur Verfügung:
Plakatierung je Ortsteil:
CSU: 2 Plakate
Freie Wähler: 2 Plakate
AFD: 2 Plakate
Bündnis 90/Die Grünen: 2 Plakate
SPD: 2 Plakate
Bayernpartei/Chiemgau-Ruperti-Liste e. V.: 2 Plakate
Junge Liste im Landkreis Traunstein e. V.: 2 Plakate
ÖDP: 2 Plakate
Die Linke: 2 Plakate
Sollten Plakate unrechtmäßig aufgehängt werden, erfolgt eine einmalige Aufforderung an die Partei, diese zu entfernen. Erfolgt keine zeitnahe Beseitigung, werden die Plakate durch den Bauhof entfernt und die Arbeit der jeweiligen Partei in Rechnung gestellt.