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Wärmeplan
Leitfaden zur Anmeldungen von Veranstaltungen
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Genehmigung von Veranstaltungen. Das Q&A soll Veranstalterinnen und Veranstaltern einen schnellen Überblick darüber geben, welche Unterlagen benötigt werden, welche Fristen zu beachten sind und an welche organisatorischen sowie sicherheitsrelevanten Punkte gedacht werden muss. So unterstützen wir Sie dabei, Ihre Veranstaltung rechtzeitig und reibungslos zu planen.
Welche Informationen brauchen Sie?
Welche Veranstaltung muss angezeigt werden?
Alle öffentlichen Vergnügungen (nicht öffentlich ist eine Vergnügung, wenn der Teilnehmerkreis auf bestimmte Personen beschränk ist, etwa auf Vereinsmitglieder, Mitarbeitende eines Betriebes oder Gäste einer Familienfeier) müssen angezegt werden. Im Rahmen der Entbürokratisierung ermöglicht die Bayerische Staatsregierung den Kommunen, das Genehmigungsverfahren für Vereinsveranstaltungen zu vereinfachen. Künftig sind nur bei erstmaligen, einmaligen oder nicht jährlich stattfindenden Veranstaltungen alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorzulegen. Dazu zählen insbesondere:
- die Veranstaltungsanzeige,
- ausführliche Lagepläne,
- ein Fragebogen zur sicherheits- und jugendschutzrechtlichen Beurteilung,
- ein aktuelles Sicherheitskonzept sowie
- ggf. weitere erforderliche Unterlagen.
Für jährlich wiederkehrende, gleichartige Veranstaltungen der Vereine (z. B. Dorffest, Brückenfest etc.) ist zukünftig eine rechtzeitige Anzeige bei der Gemeinde (spätestens 15 Werktage) ausreichend.
Im Rahmen dieser Anzeige sind mitzuteilen:
- Veranstalter
- Bezeichnung der Veranstaltung
- Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung
- Erwartete Besucherzahl
- Verantwortliche Person für die Veranstaltung
- Ordneranzahl (Security/Vereinsmitglieder)
- ggf. Jugendschutzbeauftragter und Sicherheitsfirma
- Getränke- und Speisenliste mit Preisangabe
Veranstaltungen in Zelten, mit Bühnen und Hüpfburgen
- Bei Zelten mit mehr als 75 qm Grundfläche
Gebrauchsabnahme fliegende Bauten- Einreichung bei LRA Traunstein
- Bei mehr als 200 Besuchern
Veranstaltungsanzeige §47 VStättV- Einreichung bei LRA Traunstein
Wann wird eine Gestattung benötigt = vorübergehende Gaststättenerlaubnis
- Bei Ausschank alkoholischer Getränke
- Bei Verkauf von warmen Speisen (Fleisch, Fisch usw.)
Wann gilt besonderer Jugendschutz?
Bei Discopartys bzw. größeren Veranstaltungen mit vielen Jugendlichen
Wird eine Tombola veranstaltet?
- Formlose Anzeige bei der Gemeindeverwaltung (Angaben von Anzahl der Lose mit Aufteilung der Gewinne und Nieten, Firma der Sicherheitslose, Ort, Zeitpunkt, Verantwortlicher vor Ort, Preis pro Lose, Zweck für den Erlös)
- Bei einem Spielkapital von mehr als 5.000,00 € sind Ausspielungen bei der Regierung von Oberbayern anzuzeigen
Allgemeinverfügung für Veranstaltungen öffentlicher Lotterien und Ausspielungen
Ihr Ansprechpartner für Ihre Veranstaltungsanzeige
- Adresse
-
Frau Nicole Oberhans
EG 05 - Telefon
- +49 8667 888540
- Telefax
- +49 86678885-44
- nicole.oberhans@seeon-seebruck.de